Corpus Juris Feudalis Germanici, Das ist Sammlung derer Teutschen Lehen-Rechte und Gewohnheiten, Worinnen nicht nur die allgemeinen Reichs-Lehen-Rechte, Sondern auch die in denen Teutschen Provintzien hergebrachte Jura Feudalia in ihrer Ordnung, mehrentheils aus ungedruckten Nachrichten beygebracht worden Nebst einer vollständigen Bibliotheca Juris Feudalis, auch Elencho und Register ... ans Licht gegeben von Johann Christian Lünig (Q2489): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. März 2026, 15:10 Uhr
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