Erb-Huldigung, So Dem Aller-Durchleüchtigist-Großmächtigist- Und Unüberwindlichsten Römischen Käyser ... Josepho Dem Ersten, Von Denen gesambten Nider-Oesterreichischen Ständen von Prælaten, Herren, Rittern, vnd denen von Wienn, auch Achtzehen Mitleydendten Städt- vnd Märckten, Zufolge den Allergnädigsten Käyserlichen Zue-Schreiben an dem, auff den 22. deß Monats Septembris, Anno 1705. angesetzten Tag abgelegt, vnd auff Einer Löbl. Nid. Oest. Landschafft Herren Verordneten Fürkehrung vmbständlich, vnd mit gründlichen deren Sachen Ereignungen, zusammen getragen worden Durch Erst-wohlermelter Nid. Oest. Landschafft Syndicum, Ludwig von Gülich/ Edlen zu Lilienburg/ Deß Heil. Röm. Reichs Rittern (Q4479)

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    Erb-Huldigung, So Dem Aller-Durchleüchtigist-Großmächtigist- Und Unüberwindlichsten Römischen Käyser ... Josepho Dem Ersten, Von Denen gesambten Nider-Oesterreichischen Ständen von Prælaten, Herren, Rittern, vnd denen von Wienn, auch Achtzehen Mitleydendten Städt- vnd Märckten, Zufolge den Allergnädigsten Käyserlichen Zue-Schreiben an dem, auff den 22. deß Monats Septembris, Anno 1705. angesetzten Tag abgelegt, vnd auff Einer Löbl. Nid. Oest. Landschafft Herren Verordneten Fürkehrung vmbständlich, vnd mit gründlichen deren Sachen Ereignungen, zusammen getragen worden Durch Erst-wohlermelter Nid. Oest. Landschafft Syndicum, Ludwig von Gülich/ Edlen zu Lilienburg/ Deß Heil. Röm. Reichs Rittern

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